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   BAG, 15.08.1984 - 5 AZR 620/82   

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https://dejure.org/1984,19476
BAG, 15.08.1984 - 5 AZR 620/82 (https://dejure.org/1984,19476)
BAG, Entscheidung vom 15.08.1984 - 5 AZR 620/82 (https://dejure.org/1984,19476)
BAG, Entscheidung vom 15. August 1984 - 5 AZR 620/82 (https://dejure.org/1984,19476)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 15.08.1984 - 5 AZR 620/82
    Dabei sind die das Rechtsverhältnis regelnden charakteristischen Merkmale zu beurteilen, wie sie sich aus dem Inhalt des Vertrages und der praktischen Durchführung und der Gestaltung der Vertragsbeziehungen ergeben (ständige Rechtsprechung des BAG, insbesondere Urteil vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und zuletzt Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 -, zu 2 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vergleiche auch BSG Urteil vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76

    Arbeitnehmer - Abhängige Beschäftigung - Unmögliche Feststellung - Kriterien -

    Auszug aus BAG, 15.08.1984 - 5 AZR 620/82
    Dabei sind die das Rechtsverhältnis regelnden charakteristischen Merkmale zu beurteilen, wie sie sich aus dem Inhalt des Vertrages und der praktischen Durchführung und der Gestaltung der Vertragsbeziehungen ergeben (ständige Rechtsprechung des BAG, insbesondere Urteil vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und zuletzt Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 -, zu 2 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vergleiche auch BSG Urteil vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 26.02.1985 - 3 AZR 162/84

    Anspruch eines Prokuristen auf Karenzentschädigung neben Versorgungsansprüchen -

    Auszug aus BAG, 15.08.1984 - 5 AZR 620/82
    Dabei sind die das Rechtsverhältnis regelnden charakteristischen Merkmale zu beurteilen, wie sie sich aus dem Inhalt des Vertrages und der praktischen Durchführung und der Gestaltung der Vertragsbeziehungen ergeben (ständige Rechtsprechung des BAG, insbesondere Urteil vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und zuletzt Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 -, zu 2 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vergleiche auch BSG Urteil vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 195/82

    Arbeitnehmerstatus eines Betreuers in einer Jugendfreizeitstätte

    Auszug aus BAG, 15.08.1984 - 5 AZR 620/82
    Dabei sind die das Rechtsverhältnis regelnden charakteristischen Merkmale zu beurteilen, wie sie sich aus dem Inhalt des Vertrages und der praktischen Durchführung und der Gestaltung der Vertragsbeziehungen ergeben (ständige Rechtsprechung des BAG, insbesondere Urteil vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und zuletzt Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 -, zu 2 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vergleiche auch BSG Urteil vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 09.09.1966 - 1 AZR 259/65

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Fürsorgepflicht - Möglichkeit der

    Auszug aus BAG, 15.08.1984 - 5 AZR 620/82
    Ein solcher Anspruch, für dessen Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind (vgl. BAG Urteil vom 9. September 1966 - 1 AZR 259/65 - AP Nr. 76 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht), ist jedoch schon deshalb nicht begründet, weil der Kläger seit April 1978 nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis mit dem Beklagten steht.
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