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BAG, 15.08.1984 - 5 AZR 620/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 12.03.1981 - 2 Ca 658/80
- BAG, 15.08.1984 - 5 AZR 620/82
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82
Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter
Auszug aus BAG, 15.08.1984 - 5 AZR 620/82
Dabei sind die das Rechtsverhältnis regelnden charakteristischen Merkmale zu beurteilen, wie sie sich aus dem Inhalt des Vertrages und der praktischen Durchführung und der Gestaltung der Vertragsbeziehungen ergeben (ständige Rechtsprechung des BAG, insbesondere Urteil vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und zuletzt Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 -, zu 2 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vergleiche auch BSG Urteil vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB Abhängigkeit). - BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76
Arbeitnehmer - Abhängige Beschäftigung - Unmögliche Feststellung - Kriterien - …
Auszug aus BAG, 15.08.1984 - 5 AZR 620/82
Dabei sind die das Rechtsverhältnis regelnden charakteristischen Merkmale zu beurteilen, wie sie sich aus dem Inhalt des Vertrages und der praktischen Durchführung und der Gestaltung der Vertragsbeziehungen ergeben (ständige Rechtsprechung des BAG, insbesondere Urteil vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und zuletzt Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 -, zu 2 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vergleiche auch BSG Urteil vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB Abhängigkeit). - BAG, 26.02.1985 - 3 AZR 162/84
Anspruch eines Prokuristen auf Karenzentschädigung neben Versorgungsansprüchen - …
Auszug aus BAG, 15.08.1984 - 5 AZR 620/82
Dabei sind die das Rechtsverhältnis regelnden charakteristischen Merkmale zu beurteilen, wie sie sich aus dem Inhalt des Vertrages und der praktischen Durchführung und der Gestaltung der Vertragsbeziehungen ergeben (ständige Rechtsprechung des BAG, insbesondere Urteil vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und zuletzt Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 -, zu 2 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vergleiche auch BSG Urteil vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB Abhängigkeit). - BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 195/82
Arbeitnehmerstatus eines Betreuers in einer Jugendfreizeitstätte
Auszug aus BAG, 15.08.1984 - 5 AZR 620/82
Dabei sind die das Rechtsverhältnis regelnden charakteristischen Merkmale zu beurteilen, wie sie sich aus dem Inhalt des Vertrages und der praktischen Durchführung und der Gestaltung der Vertragsbeziehungen ergeben (ständige Rechtsprechung des BAG, insbesondere Urteil vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und zuletzt Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 -, zu 2 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vergleiche auch BSG Urteil vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB Abhängigkeit). - BAG, 09.09.1966 - 1 AZR 259/65
Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Fürsorgepflicht - Möglichkeit der …
Auszug aus BAG, 15.08.1984 - 5 AZR 620/82
Ein solcher Anspruch, für dessen Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind (vgl. BAG Urteil vom 9. September 1966 - 1 AZR 259/65 - AP Nr. 76 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht), ist jedoch schon deshalb nicht begründet, weil der Kläger seit April 1978 nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis mit dem Beklagten steht.
- BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 25/85
Arbeitsverhältnis: Befristung Arbeitsvertrag - Lehrkraft im …
Über diesen unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus enthält die Bestimmung jedoch eine allgemeine gesetzgeberische Wertung, die bei der Abgrenzung des Dienstvertrags zum Arbeitsvertrag zu beachten ist, zumal dies die einzige Norm ist, welche Kriterien hierfür aufstellt (vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 580/77 - AP Nr. 28 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 1 der Gründe; BAG 36, 77, 84 = AP Nr. 38 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 b der Gründe; BAG 41, 247, 253 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; aus neuerer Zeit vgl. BAG Urteil vom 15. August 1984 - 5 AZR 620/82 -, zu I 1 der Gründe, unveröffentlicht; BAG Urteil vom 24. Oktober 1984 - 5 AZR 346/83 -, zu B I der Gründe, unveröffentlicht). - BAG, 28.11.1990 - 7 ABR 51/89
Arbeitnehmereigenschaft von Sprachlehrern - Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis …
Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 52, 133, 140 = AP Nr. 102 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 2 der Gründe; BAGE 41, 247, 253 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; Urteil vom 15. August 1984 - 5 AZR 620/82 - n.v., jeweils m.w.N.) ausgegangen. - LSG Bayern, 02.03.2005 - L 1 R 4148/02
Ersetzung eines Vormerkungsbescheides durch einen Rentenbescheid; Geltung des …
In einem Rechtsstreit des Klägers gegen den Besamungsverein N. e. V. entschied zuletzt das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 15.08.1984 (Az.: 5 AZR 620/82), dass die Tätigkeit des Klägers ab 01.04.1978 nicht in einem Arbeitsverhältnis erfolgt sei.